Sicherer Einsatz von Arbeitsbühnensicherheit

Nur Arbeitsbühnen benutzen, die vor der ersten Inbetriebnahme von einem Sachverständigen geprüft wurden (siehe Prüfbescheinigung) oder bei denen die CE- Kennzeichnung angebracht ist und die Konformitätserklärung vorliegt.

Aufstellung

  • Arbeitsbühne entsprechend der Betriebsanleitung standsicher aufstellen und betreiben.
  • Bei Aufstellung und Betrieb auf Quetsch- und Scherstellen achten.

Betrieb

  • Arbeitsbühne nicht überlasten.
  • Den Bereich unter seitlich ausgeschwenkten Arbeitsplattformen von Arbeitsbühnen sichern, wenn sie im Verkehrsbereich von Straßenfahrzeugen niedriger als 4,50 m über Gelände abgesenkt sind.
  • Bei Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr gelbe Blinkleuchten einschalten.

Grundsätzlich gilt:

  • Der Bediener ist für den standsicheren Aufbau und die Bedienung verantwortlich.
  • Der Unternehmer ist für die Auswahl und Schulung der Bediener verantwortlich.
  • Der Bühnenhersteller legt Einsatz-Bedingungen und -Grenzen fest.

Hinweis:

Renommierte Vermietbetriebe übergeben die Geräte immer mit einer qualifizierten Einweisung. Somit sind Ihre Mitarbeiter immer genau auf die Geräte eingewiesen, die auch benutzt werden.

In Verbindung mit der Beauftragung Ihrer Mitarbeiter durch Sie ist dem Gesetz, in Hinsicht auf die Bedienung von Arbeitsbühnen, genüge getan.

Es gibt in Deutschland keine Pflicht zum Erwerb eines Führerscheins, eines Bedienerausweises oder einer Lizenz zur Bedienung von Arbeitsbühnen. Sollte ein Bedienerausweis zusätzlich von Ihnen gewünscht werden, dann bieten wir Ihnen gern unsere Schulung (für alle Gerätetypen) an.

Die Sicherheit der Mitarbeiter hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:

  • Dem ordnungsgemäßen Zustand der Arbeitsbühnen.
  • Der standsicheren Aufstellung sowie dem sicheren Verfahren der Geräte.
  • Der sicheren Bedienung.